Urlaub für Ihren Liebling!
Hundepension von Wildenstein - Allgem. Bedingungen
 

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Allgemeine Bedingungen

Unsere Hundepension ist eingetragen und erfüllt alle Bestimmungen gemäß § 11 Abs. 1, Nr. 2 Tierschutzgesetz. Die Genehmigung wurde vom zuständigen Veterinäramt, Landratsamt Schwäbisch Hall, erteilt.

Vor dem ersten Urlaubsaufenthalt Ihres Hundes bei uns, vereinbaren wir einen Schnuppertag ,wenn nötig mit einer Nacht „Probe schlafen“. Hierfür berechnen wir den Tagespensionspreis. Dieser  wird beim ersten Aufenthalt Ihres Hundes, von der Gesamtsumme wieder abgezogen.

Somit können Herrchen, Frauchen und Hund uns und unsere Pension kennen lernen.
Für Ihren Hund und uns ist es wichtig, dass sich alle wohl fühlen, Ihr Hund und wir, als Ersatzherrchen für die Zeit Ihres Urlaubs.
 
Ihr Hund sollte einen umgänglichen Charakter haben und keine Aggressivität gegen Menschen und andere Hunde zeigen.
Wir nehmen nur stubenreine Hunde ohne ansteckende Krankheiten auf.
 
Ein gültiger Impfschutz mit 6-fach Impfung ist Voraussetzung für den Aufenthalt.
Der Heimtierpass / Impfpass bleibt während des Pensionsaufenthalts bei uns hinterlegt.
 
Damit sich für Ihren Hund nicht all zu viel ändert, ist für die Dauer des Urlaubs das gewohnte Futter mit zu bringen.
 
Um Heimweh zu vermeiden, sollte am besten der Korb oder Liegedecke mit dem heimischen Geruch mitgebracht werden.
 
Eine weitere Bedingung ist unser Verwahrungsvertrag, der von jedem Hundebesitzer für seinen Hund unterschrieben werden muss.
 
 
Rundum versorgt - Tierarztpraxis in unmittelbarer Nähe: Praxis Dr. Hofmann, 74579 Fichtenau-Wildenstein Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
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